Kulturtourismusrecht-Newsletter Nr. 13, 07/2022 |
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Büro für Freizeitrecht Wolfgang Stock |
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| Newsletter-Inhalt
- Städtetourismus in Österreich
- UNESCO und historische Stadtlandschaften
- Europäisches Kulturerebe-Siegel: Neue Ausschreibung
- Bewilligungspflicht bei Hobby-Archäologie?
- Der praktische Fall: Schlossbesichtigung
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| | Städtetourismus in Österreich Die Österreichwerbung führt heuer eine Städtekampagne unter dem Kampagnendach #realAustria in Deutschland, der Schweiz, Italien, Frankreich, Spanien, Slowakei, Ungarn Rumänien, Polen und Großbritannien durch. In die Produktion integriert ist das Schloss Schönbrunn, Mozarts Geburtshaus, Ars Electronica Center Linz, der Grazer Uhrturm und viele weitere Partner. Thematisch fußt die Städtekampagne auf den drei Säulen Burgen/Schlösser, Museen und Institutionen/Kaffeehäuser. Schlösser und Burgen verkörpern das imperiale Erbe Österreichs. 2019 besuchten 4,3 Millionen Gäste allein das Schloss Schönbrunn. Fast ein Viertel aller Gäste im Sommer besuchen im Österreich-Urlaub ein Museum. Und auch ein Besuch im Kaffeehaus gehört einfach dazu. Seit November 2011 ist die „Wiener Kaffeehauskultur" sogar immaterielles Weltkulturerbe der UNESCO. Näheres: https://bit.ly/3ADNpvi |
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UNESCO und historische Stadtlandschaften Die UNESCO hat gemeinsam mit der Hochschule RheinMain in Wiesbaden den UNESCO-Lehrstuhl für historische Stadtlandschaften und Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfungen unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Michael Kloos eingerichtet. Wenn Städte einem hohen Veränderungsdruck ausgesetzt sind, stellen sich mit Blick auf ihre historische Substanz viele, oft kontroverse Fragen. Wie hoch dürfen etwa Häuser in den Himmel wachsen, ohne dass ein Ort seinen Charakter verliert? Der neue Lehrstuhl bündelt Expertise zu Fragen der Planung, des Managements und der Evaluierung von Projekten in UNESCO-Welterbestätten und entwickelt Strategien zur Konfliktprävention und Mediation. Näheres: https://bit.ly/3RjS4bM |
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Europäisches Kulturerbe-Siegel: Neue Ausschreibung Kulturerbestätten wie z.B. Denkmäler, Gedenkstätten, archäologische oder industrielle Stätten, Kulturlandschaften oder immaterielles Kulturerbe, die eine starke Symbolkraft für die gemeinsame Geschichte, Einigung und Identität Europas haben, können sich ab sofort bis 31. Dezember 2022 für das Europäische Kulturerbe-Siegel bewerben. In Österreich sind Carnuntum (2014), die Hofburg Wien (2016) und die Werkbundsiedlung in Wien (2020) mit dem Siegel ausgezeichnet. Die nationale Koordinierungsstelle im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport ist die Abteilung IV/A/10 - Europäische und internationale Kulturpolitik. Näheres hier: https://bit.ly/3ywoE1o |
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Bewilligungspflicht bei Hobby-Archäologie? Bekanntlich dürfen gemäß § 11 Abs 1 Denkmalschutzgesetz Grabungen (Nachforschungen durch Veränderung der Erdoberfläche bzw. des Grundes unter Wasser) und sonstige Nachforschungen an Ort und Stelle zum Zwecke der Entdeckung und Untersuchung beweglicher und unbeweglicher Denkmale unter der Erd- bzw. Wasseroberfläche nur mit Bewilligung des Bundesdenkmalamtes vorgenommen werden. Dazu hat der Verwaltungsgerichtshof (09.03.2022, Ra 2022/09/0005) jüngst präzisiert: Wenn weder objektive Anhaltspunkte auf das Vorkommen von Denkmalen auf dem betroffenen Grundstück vorliegen noch die Entdeckung von Denkmalen bezweckt werde, besteht keine Bewilligungspflicht. (Im konkreten Fall beauftragte ein Bauwerber Hobby-Archäologen mit der Aufgabe, allfällig mögliche Bauverzögerungen aufgrund stets möglicher Zufallsfunde durch eine selbst durchgeführte archäologische Voruntersuchung auszuschließen.) Hier die Entscheidung im Volltext: |
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Der praktische Fall: Schlossbesichtigung Einen Schlossbesitzer bekümmerte, dass die Wiese eines Nachbargrundstückes – mit Einverständnis des Nachbarn – als Wohnmobilparkplatz verwendet wurde, was die historische Sichtachse auf das Schloss stark beeinträchtigte. Was tun? In diesem Fall gab es eine rechtliche Lösung. Näheres hier (Beispiel 2): https://bit.ly/3uFBfyf |
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Mit lieben Grüßen Wolfgang Stock |
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