Kulturtourismusrecht-Newsletter Nr. 10, 11/2019

Kulturtourismusrecht-Newsletter Nr. 10, 11/2019

Büro für Freizeitrecht
Wolfgang Stock

Newsletter-Inhalt

1.
Besichtigungsrecht: OGH zur Sorgfaltspflicht gegenüber Besuchern nach dem Besuch


2.
Donau-Limes: Vorerst kein Weltkulturerbe-Status


3.
Neu: EU-Verordnung über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern


4.
„Alter Platz" in Klagenfurt künftig unter Denkmalschutz?


5. Artikel von Wolfgang Stock zu städtischen Stiegenanlagen

 

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1.
Besichtigungsrecht: OGH zur Sorgfaltspflicht gegenüber Besuchern nach dem Besuch

 

Nehmen wir folgenden Fall an: Ein Museumsbesucher verlässt das Museum und kommt nach dem Ausgang auf einer gefrorenen Tauwasserstelle zu Sturz. Er klagt das Museum. Wird er erfolgreich sein? Unter Umständen ja!

 

Einen ähnlichen Fall hatte nämlich der OGH jüngst (28.05.2019, 4 Ob 13/19v) zu Gunsten des Klägers entschieden. Der OGH wörtlich: „Auch nach Erfüllung aller Hauptleistungspflichten besteht die Pflicht des (ehemaligen) Vertragspartners, dafür zu sorgen, dass für die Zeit nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Nachteile entstehen. Der Sturz ereignete sich nur wenige Minuten nach dem Erlöschen der Hauptleistungspflichten, und der Kläger hatte den örtlichen Einfluss- und Verantwortungsbereich der Beklagten noch nicht verlassen. Nachvertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten sind solange anzunehmen, solange sich der Vertragspartner oder seine Güter in der Einflusssphäre des anderen Vertragspartners befinden."

 

Für diese Pflicht des Geschäftsinhabers zur Sicherung des Eingangsbereichs nach Vertragsgrundsätzen kommt es laut OGH nicht auf die Eigentumsverhältnisse am Gehsteig vor dem Geschäftslokal oder auf die rechtliche Verfügungsmöglichkeit des Geschäftsinhabers auf den zu sichernden Bereich an.

 

Mein Tipp dazu: Gut wäre es, wenn Zu- und Abgangsbereiche des Museums auch eine (absehbare) Zeit nach dem Museumsschluss überwacht und gesichert werden würden.

 

Hier die OGH-Entscheidung im Volltext:

https://bit.ly/2qVUXId
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2.
Donaulimes: Vorerst kein Weltkulturerbe-Status

 

Das UNESCO-Welterbekomitee hat am 6. Juli 2019 entschieden, den „Donaulimes" wegen kurzfristiger Änderungen Ungarns vorerst nicht in die Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt einzutragen. Der Antrag wurde zur Überarbeitung an die beteiligten Vertragsstaaten zurückverwiesen, um den vier einreichenden Staaten Österreich, Deutschland, Slowakei und Ungarn zu ermöglichen, die allfällige Änderung in Abstimmung mit dem Internationalen Rat für Denkmalpflege ICOMOS vorzunehmen. Damit reagiert das Welterbekomitee auf eine kürzlich erfolgte Entscheidung Ungarns, einen Teil im Bereich der archäologisch erhaltenen römischen Stadt Aquincum im Norden von Budapest aus der transnationalen seriellen Nominierung herauszunehmen. Da Änderungen an Dossiers nach dem 28. Februar im Jahr der Entscheidung aufgrund der UNESCO-Richtlinien formal nicht möglich sind, muss nun seitens des Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS) evaluiert werden, inwiefern die Herausnahme eines Teils eines „component parts" die Integrität der gesamten Nominierung beeinflusst. Im Rahmen einer „Advisory Mission" bis Ende des Jahres soll nun geklärt werden, inwiefern sich die Änderung der Grenzziehung auf die gesamte Einreichung bzw. den „Outstanding universal Value" dieser potenziellen Stätte auswirkt.

 

Näheres:

https://bit.ly/2qgWyIw

 

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3.
Neu: EU-Verordnung über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern

 

In ihrem Kampf gegen illegalen Handel mit Kulturgütern, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat nach jahrelangen kontroversiell geführten Diskussionen die EU am 17. April 2019 eine Verordnung über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern erlassen. Ziel dieser Verordnung ist es auch, das Phänomen des "port-shoppings" – also illegaler Import in die EU über nicht regulierte EU-Mitgliedsstaaten – durch eine EU-weite einheitliche Regulierung abzustellen.

 

Die europaweit geltende Verordnung erfasst grundsätzlich nur Kulturgüter, die außerhalb der EU geschaffen oder entdeckt wurden und zum Import in die EU bestimmt sind.

 

Das Einfuhrverbot der Verordnung tritt mit 28. Dezember 2020 in Kraft. Bis dahin ist für Österreich nach wie vor insoweit das Bundesgesetz über die Rückgabe unrechtmäßig verbrachter Kulturgüter (Kulturgüterrückgabegesetz – KGRG, BGBl I 2016/19) maßgeblich und anwendbar. Die Verbringung bzw. Einfuhr von unrechtmäßig verbrachtem Kulturgut im Sinne des KGRG nach Österreich ist demnach bereits heute verboten.

 

Näheres:

https://bit.ly/2XfmfW2

 

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4.

„Alter Platz" in Klagenfurt künftig unter Denkmalschutz?

 

Die urbane Entwicklung prägte in ganz Europa unterschiedlichste öffentliche Räume aus, deren Mittelpunkt oftmals Stadtplätze bilden.

Diese sind die Schwerpunkte des öffentlichen Lebens in den Städten und daher auch für „Flanier-Touristen" stets attraktiv.

 

Beispiele: In Nancy (Frankreich) stehen die Stadtplätze Stanislas, de la Carrière und d`Alliance als UNESCO-Weltkulturerbe seit 1983 unter Schutz. Der Grand-Place (frz. für ‚Großer Platz') bzw. Grote Markt (ndl. für ‚Großer Markt') ist der zentrale Platz der belgischen Hauptstadt Brüssel und eines ihrer Wahrzeichen. Mit dem gotischen Rathaus und seiner geschlossenen barocken Fassadenfront gilt er als einer der schönsten Plätze Europas und wurde 1998 als Ensemble in die Liste des Weltkulturerbes der UNESCO aufgenommen.

 

Demnächst könnte auch der „Alte Platz" in Klagenfurt als Ensemble unter Denkmalschutz gestellt werden. Wie das Bundesdenkmalamt am 12.11.2019 in einer Aussendung mitteilte, werde das „besondere Beispiel für die Bewahrung und Nutzung eines historischen Zentrums" in diesem Sinne geprüft. Der Alte Platz wird von Bürgerhäusern, die im Kern großteils auf das 16. Jahrhundert zurückgehen – wie etwa das Haus Zur Goldenen Gans – und der barocken Dreifaltigkeitssäule bestimmt", hieß es in der Aussendung. Prägend seien auch die Palais der Familien Rosenberg-Orsini und Goess sowie das ehemalige Stadtpalais Stampfer. Auf dieser Grundlage wird ein Gutachten erstellt und ein Prüfverfahren eingeleitet. 35 Häuser könnten unter Ensembleschutz gestellt werden. Einige Hauseigentümer protestierten aber bereits gegen das Vorhaben.

 

Der Ensembleschutz ist in § 1 Abs 3 DMSG normiert:

https://bit.ly/2NS52in

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5.

Artikel von Wolfgang Stock zu städtischen Stiegenanlagen

 

Historische Stiegen- und Treppenanlagen in Städten sind touristische Attraktionen ersten Ranges. Man denke nur etwa an die Spanische Treppe in Rom, ein beliebter Treffpunkt Roms und gern verwendete Filmkulisse, oder die Freitreppenanlage vor Sacré-Cœur de Montmartre, eine der touristischen Hauptsehenswürdigkeiten von Paris. Aber auch in Österreich gilt etwa die Strudlhofstiege in Wien als architektonische und literaturgeschichtliche Sehenswürdigkeit.

 

Kulturtourismus hat aber auch seine Schattenseiten wie etwa den Over-Tourismus und seine Rechtsfolgen: Auf der Treppe zur Piazza auf Capri müssen die Besucher ständig in Bewegung sein und dürfen sich nicht hinsetzen. Nach einer umfassenden Restaurierung und Reinigung wurde  gegen Personen, die auf der Spanischen Treppe in Rom picknickten, Verwaltungsstrafen verhängt. Überlegt wird, die berühmte Treppe tagsüber besser zu überwachen und nachts zu sperren. Mit diesen und anderen Fragen habe ich mich in einem Beitrag für die Zeitschrift für Verkehrsrecht auseinandergesetzt, der unter dem Titel „Städtische Stiegenanlagen als Verkehrsflächen und touristische Destinationen" in der November-Ausgabe (ZVR 11/2019, 367-369) erschienen ist.

 

Downloadmöglichkeit hier:

https://bit.ly/32Txg0e

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Mit lieben Grüßen
Wolfgang Stock
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Dr. Wolfgang Stock, Am Sonnenhang 35, 8072 Fernitz-Mellach


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