Kulturtourismusrecht-Newsletter Nr. 4, 12/2016

Kulturtourismusrecht-Newsletter Nr. 4, 12/2016

1. Landesverwaltungsgericht zur Besucherzahlenerhebung
2. Ausschreibung zum Kulturerbe-Siegel
3. Neue Literatur
4. Persönlicher Schwerpunkt: Besucher-AGB

Landesverwaltungsgericht zur Besucherzahlenerhebung

In einem Verfahren zur Erteilung einer Ankündigungsbewilligung an einer Autobahnabfahrt gemäß § 84 Abs 3 StVO kam das Landesverwaltungsgericht Salzburg (06.06.2016, 405-4/98/1/15-2016) zu folgender Entscheidung: Ankündigungen über die Auffindbarkeit einer Sehenswürdigkeit können grundsätzlich von erheblichem Interesse im Sinne des § 84 Abs 3 StVO sein. Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Bewilligung ist aber stets, dass nicht bloß ein Interesse allgemeiner Natur an der Art der in der Ankündigung enthaltenen Information, sondern ein solches für die konkrete Ankündigung besteht. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes liegt es am Betreiber einer Sehenswürdigkeit im Rahmen der verfahrensrechtlichen Mitwirkungspflicht belegbare und plausible Besucherzahlen, die durch eine entsprechend valide Messung erhoben wurden, darzulegen, um in der Folge beurteilen zu können, ob eine besondere Sehenswürdigkeit vorliegt, für die eine Ankündigung im erheblichen Interesse der Straßenbenützer liegt. (Anmerkung: Es gab nur Aufzeichnungen der Besucher mittels einer Stricherlliste. Dazu das Landesverwaltungsgericht wörtlich: „Aufgrund der offensichtlichen Fehleranfälligkeit einer derartigen Stricherlliste kann eine solche Zählmethode für den verlässlichen Nachweis von Besucherzahlen, noch dazu wenn damit nicht repräsentative Tage auf ein gesamtes Jahr hochgerechnet werden, nicht herangezogen werden.“)

Mein Fazit: Jedes Herantreten an Behörden und Förderstellen sollte (langfristig!) gut vorbereitet sein! (Valid erhobene Daten!)

Hier die Entscheidung im Volltext:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_SA_20160606_405_4_98_1_15_2016_00/LVWGT_SA_20160606_405_4_98_1_15_2016_00.html


Ausschreibung zum Kulturerbe-Siegel

Wie bereits im Kulturtourismusrecht-Newsletter Nr. 2 12/2015 beschrieben („Kulturerbe-Siegel für Wiener Hofburg“) zeichnet die Europäische Union Stätten aus, die eine symbolträchtige Bedeutung für die gemeinsame Geschichte Europas, Frieden, Integration sowie den Aufbau der EU haben. Bislang wurden 29 Stätten in 16 EU-Mitgliedstaaten ausgezeichnet. Österreich ist mit zwei Stätten vertreten: Hofburg (2016) und Carnuntum (2014). Die nächste Bewerbungsrunde auf EU-Ebene ist 2017. Zur Vorauswahl der österreichischen Bewerberstätten führt das Bundeskanzleramt nun zum dritten Mal eine öffentliche Ausschreibung durch. Interessierte Institutionen können sich bis zum 31. Dezember 2016 in der Abteilung II/10 der Kunst- und Kultursektion bewerben: eu-kultur@bka.gv.at.

Die Auswahlkriterien sind im EU-Beschluss 1194/2011/EU geregelt. Weitere Informationen sowie eine Downloadmöglichkeit des Bewerbungsformulars gibt es hier:
http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8130/default.aspx


Neue Literatur

Denkmaltourismusrecht: Das neueste Buch von Wolfgang Wieshaider, „Stumm vibrierender Mitlaut – Denkmal und öffentliches Interesse. Allgemein und im Umgang mit Synagogen beidseits der Thaya“ (Wien 2016) setzt sich mit dem Begriff des öffentlichen Interesses im Denkmalschutzrecht auseinander, der anhand einer rechtsvergleichenden Analyse des österreichischen Denkmalschutzgesetzes und des tschechischen Gesetzes über die staatliche Denkmalpflege (zákon o státní pamatkové péci) erörtert wird. Neben einer systematischen Aufarbeitung der einschlägigen Judikatur des VwGH bilden ausführliche Fallstudien zu den bisher aus verwaltungsrechtlicher Sicht wenig beachteten, nach der Schoa verbliebenen Synagogenbauten Österreichs und Tschechiens den Angelpunkt der Untersuchung.
Die Daten zum Buch: Verlag Österreich; 95 Euro; ISBN: 978-3-7046-6291-0; 409 Seiten, broschiert, Dezember 2016

Leseprobe und Bestellmöglichkeit hier:
https://www.verlagoesterreich.at/detail/index/sArticle/3749

Tourismusrecht allgemein: In meinem Kurz-Lehrbuch (Stock, „Grundzüge des Tourismusrechts“, Wien–Graz 2016), das nunmehr im Neuen Wissenschaftlichen Verlag bereits in dritter Auflage erschienen ist, widme ich mich dem Tourismus in all seinen rechtlichen Facetten: Reiseorganisation und –vermittlung, Beherbergung, Verpflegung, Werbung, Abgaben usw. Im umfangreichen Abschnitt über den Kulturtourismus (Seiten 57 bis 78) behandle ich vor allem das Fremdenführerberufsrecht, weil die Fremdenführer im touristischen Bereich die bedeutendsten Kulturvermittler sind. Die weiteren Kulturtourismusthemen sind: Museen, Theater, Denkmalschutz, Ausfuhrverbote und Kulturgüterrückgabe, UNESCO-Weltkulturerbe, Ortsbildschutz und Altstadterhaltung, Kirchenbesichtigungen, Industrietourismus, Schaubergwerke und Friedhofstourismus.
Die Daten zum Buch: Neuer Wissenschaftlicher Verlag, 19 Euro; ISBN: 978-3-7083-1125-8; 122 Seiten, broschiert, 3. Auflage, Oktober 2016

Bestellung im Neuen Wissenschaftlichen Verlag:
http://www.nwv.at/recht/handels-_und_wirtschaftsrecht/1228_grundzuege_des_tourismusrechts/
oder mit beiliegendem Bestellformular!

Theaterrecht: Das am 20.10.2016 erschienene Buch von Ralph Duschek, „Rechtsfragen der Organisation der Bundes– und Landestheater im Rahmen der österreichischen Kulturpolitik“ (Saarbrücken 2016), will einen Einblick in die österreichische Theaterorganisation geben. Dabei wird exemplarisch auf die Struktur der Bundestheater und der Bühnen Graz eingegangen, um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu erörtern, die bei der Organisation von Theaterunternehmen auf Bundes- bzw. Landesebene bestehen.
Die Daten zum Buch: Akademikerverlag, Saarbrücken 2016; 48,90 Euro; ISBN-13:978-3-330-50870-5; ISBN-10: 3330508701; 260 Seiten; Oktober 2016

Bestellmöglichkeit hier:
https://www.akademikerverlag.de/catalog/details/store/gb/book/978-3-330-50870-5/rechtsfragen-der-organisation-der-bundes-und-landestheater?search=kulturpolitik


Persönlicher Schwerpunkt: Besucher-AGB

Das zuletzt genannte Buch widmet sich vor allem den institutionellen und organisatorischen Aspekten des Theaterrechts. Dabei handelt es sich eigentlich um einen Teilbereich des (öffentlichen) Wirtschaftsrechts bzw. des Gesellschaftsrechts. Mein persönlicher Schwerpunkt im Kulturtourismusrecht im Allgemeinen und im Theaterrecht im Besonderen liegt hingegen im Besuchsrecht. Nach projektmäßigen Vorerfahrungen in der Rechtsberatung von ganz anderen Bereichen (Bildungswesen, Gastronomie, Naturparke usw.) kann ich diese nun sehr gut auch im Kulturtourismus nutzbar machen. Zur Zeit bearbeite ich gerade eine Anfrage für die Konzipierung einer Besucherordnung für Schaugärten. Wenn Sie Ihre Besucher-AGB in Ihrer Kultureinrichtung überarbeiten oder neu konzipieren lassen möchten, unterbreite ich auch Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot.


Aber bei allen Planungen und Vorhaben für 2017 wünsche ich vorerst einmal ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest 2016.

Mit lieben Grüßen
Wolfgang Stock

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